Regeln und relevantes zur Benutzung
Richtige "Bedienung" einer Hüpfburg
Jeder Hüpfburg ist eine Bedienungsanleitung mit allen wichtigen Punkten zum Auf- und Abbau, den sicheren Betrieb sowie Pflichten des Mieters beigelegt. Bitte lesen Sie die Spielregeln gründlich durch.
- Maßgeblich für die Benutzung ist die Bedienungsanleitung, die der Hüpfburg beigefügt ist.
- Die Hüpfburg ist gemäß der Aufbauanleitung auf- und abzubauen.
- Die Betriebshinweise und die Aufbauanleitung sind Bestandteile des Mietvertrags.
- Vor Benutzung ist eine Routineinspektion vom Mieter durchzuführen. Siehe Punkt 4 in der Bedienungsanleitung.
- Der Mieter muss geeignetes Aufsichtspersonal stellen, welches die Benutzung ständig und verantwortungsbewusst überwacht.
- Für die Vollständigkeit der Mietgegenstände (Hüpfburg, Gebläse, Erdanker, Planen, Spanngurte und sonstiges) ist der Vermieter verantwortlich.
- Der Mieter ist verpflichtet, bei der Übergabe der Hüpfburg den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg samt Bestückung pfleglich zu behandeln und in einem einwandfreien sauberen Zustand, ordnungsgemäß (trocken) und verpackt zurückzugeben. Dazu gehört insbesondere die Meldung bei entstandenen Schäden und Verluste.
- Bei Verschmutzung oder nasser Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter eine Reinigungsgebühr von EUR 50,00 zu zahlen. Diese wird von der Kaution abgezogen.
- Der Mieter darf von der entliehenen Sache keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch machen. Er ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Hüpfburg Dritten zu überlassen.
Auch wichtig.
Gefahrenübertragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe der Hüpfburg in vollem Umfange auf den Mieter über.
- Jeder an der Hüpfburg entstandene Schaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
- Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg ergeben. Er stellt den Vermieter und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren.
- Für den ordnungsgemäßen Zustand der Hüpfburg zum Zeitpunkt des Mietbeginns ist der Vermieter verantwortlich.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn die Hüpfburg aus irgendwelchen Gründen (z.B. Beschädigung durch Vormieter, Defekt der Hüpfburg oder des Aggregates) nicht zur Verfügung gestellt werden kann.