Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Für sämtliche Mietverträge und zusätzlichen Leistungen der Koppstibolter Thorsten Albers & Sebastian Franzbach GbR (im Folgenden Vermieter genannt) gelten gegenüber ihren Kunden (im Folgenden Mieter genannt) die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautende Bedingungen bedürfen für ihre wirksame Einbeziehung der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen.
2. Vertragspartner / Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Vermietung von Hüpfburgen kommt zustande mit Herrn Thorsten Albers oder Sebastian Franzbach als Inhaber der Firma Koppstibolter Thorsten Albers & Sebastian Franzbach GbR Wackengoorweg 11, 48599 Gronau, sobald die Anfrage des Mieters durch den Vermieter bestätigt worden ist. Es gilt deutsches Recht.
3. Leistungsumfang
Der Vermieter überlässt dem Mieter die ausgewählte Hüpfburg inkl. Zubehör (im Besonderen mit Gebläse, Regen- und Bodenplanen und Erdanker) zum Einsatz bei Veranstaltungen. Die Hüpfburg wird in technisch einwandfreiem und vollständigem Zustand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar anzuzeigen. Sollte dies nicht geschehen und fällt dadurch eine Vermietung aus, wird dieser Ausfall dem Mieter in vollem Umfang nach Abzug ersparter Aufwendungen in Rechnung gestellt. Die nachfolgenden Mietpreise sind für Selbstabholer. Auf Wunsch kann gegen Berechnung eines Entgelts ein Liefer- und Abholservice vereinbart werden. Der Liefer- und Abholservice beinhaltet nur das Bringen und Abholen der Hüpfburg. Der Auf- bzw. Abbau ist in diesem nicht enthalten, kann aber extra vereinbart werden.
4. Termine
Kann ein vom Vermieter bestätigter Miettermin nicht eingehalten werden, so sind Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, die über eine Erstattung einer vorausgeleisteten Mietzahlung hinausgehen, ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere zum Beispiel entgangener Gewinn, Ausfallzeiten oder Mehrkosten für eine Ersatzanmietung. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens des Vermieters oder auf Schadensersatz für vom Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.Die Mietdauer „1 Tag“ entspricht dem Zeitraum von 09:00 Uhr bis 09:00 Uhr des Folgetages. Werden Mietobjekte/Hüpfburgen nach 10:00 Uhr des Folgetages zurückgebracht, wird die Miete für einen weiteren Tag berechnet.
5. Preise
Die vom Vermieter kommunizierten Preise sind Brutto-Mietpreise. Der Rechnungsbetrag spätestens 10 Tage vor Abholung des Mietobjektes durch den Mieter bzw. dessen Anlieferung durch den Vermieter zu entrichten. Ohne vorherigen Zahlungseingang wird das Mietobjekt nicht herausgegeben/ ausgeliefert/ aufgebaut. Für das Personal (Aufbau und Abbau, Aufsicht) werden gesondert nach individueller Vereinbarung berechnet. Für Ausfallzeiten durch ungünstige Witterungsverhältnisse oder durch eine Reparatur eines während der Mietzeit entstandenen Schadens am Mietobjekt wird kein Nachlass gewährt.Eventuell anfallende GEMA-Gebühren oder Gebühren für Abnahmeprüfungen vor Ort durch TÜV, Ordnungsamt, etc. trägt der Mieter. Er übernimmt die Einholung sämtlicher zivilrechtlich notwendiger Bewilligungen (Einholung der Zustimmung von Grundeigentümern oder sonstigen Berechtigten) und/oder eventuell notwendiger Genehmigungen nach öffentlichem Recht (z. Bsp. nach der StVO) auf eigene Kosten.
6. Schäden am Mietobjekt
Reparaturen darf der Mieter am Mietobjekt nur nach Absprache mit dem Vermieter ausführen/ausführen lassen.
7. Rücktritt
Ein Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag ist bis zum Ablauf des dem Mietbeginn vorangehenden Tages möglich und hat in Textform zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitraum für die Einhaltung der nachfolgenden Fristen ist das Datum der versendeten Nachricht (digital oder per Post). Der Vermieter erhebt folgende Rücktrittsgebühren, wobei ersparte Aufwendungen berücksichtigt wurden:Rücktritt bis 8 Tage vor Mietbeginn: 50 % des AuftragswertesRücktritt im Zeitraum 3 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn: 80% des AuftragswertesRücktritt am Tag der vereinbaren Miete ist nicht möglich.
Tritt der Mieter erst am Miettag oder später oder überhaupt nicht vom Mietvertrag zurück, bleibt er zur Mietzahlung in voller Höhe verpflichtet. Verringert sich der Zahlbetrag aufgrund rechtzeitiger Stornierung, erhält der Mieter ein etwaig zu viel gezahltes Entgelt zurückerstattet.Soweit der Mieter Verbraucher ist und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht hat, bleibt dieses von den Regelungen zum Rücktritt unberührt.
8. Haftung
Gefahrenübertragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe der Hüpfburg in vollem Umfange auf den Mieter über. Der Vermieter lehnt jede Inanspruchnahme ab. Jeder an der Hüpfburg entstandene Schaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg ergeben. Er stellt den Vermieter und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren.Für den ordnungsgemäßen Zustand der Hüpfburg zum Zeitpunkt des Mietbeginns ist der Vermieter verantwortlich.Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn die Hüpfburg aus irgendwelchen Gründen (z.B. Beschädigung durch Vormieter, Defekt der Hüpfburg oder des Aggregates) nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
9. Sonstiges
Bei vereinbarter Lieferung und Aufbau durch den Vermieter. Der Mieter gewährt bei Anlieferung eine freie ebene Zufahrt mit Transporter direkt bis zum Aufbau- oder Lieferort. Wenn die Bereitstellung von Hilfskräften durch den Vermieter vereinbart wurde, müssen diese unbedingt zur vereinbarten Zeit verfügbar sein. Mehraufwand oder Wartezeit werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Für eventuelle Genehmigungen für Stellflächen ist der Mieter verantwortlich. Stromkosten, die durch die Geräte anfallen, trägt der Mieter. Der Mieter ist für die äußere Sicherheit (insbesondere sicherheitsgefährdende Wettereinflüsse und Gefährdung durch Personen innerhalb und außerhalb des Spielbetriebes) verantwortlich. Bei mehrtägigen Veranstaltungen stellt der Mieter eine entsprechende Nachtbewachung zur Sicherung des Equipments zur Verfügung. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, kann der Vermieter die Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile für ihn abbrechen. Die Geräte sind, wenn eine Betreuung durch den Vermieter stattfindet, haftpflichtversichert.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, treten lediglich diese außer Kraft. Dies zieht nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages oder der übrigen Geschäftsbedingen nach sich.

Stand 31.03.2023


Koppstibolter Thorsten Albers und Sebastian Franzbach GbR


 

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